Endlich werden auch Arztpraxen in die COVID-19-Impfkampagne eingebunden. Das wirft natürlich die Frage auf, wie diese Leistung abzurechnen und zu dokumentieren ist.
Wichtig: Die Abrechnung erfolgt auch für Nicht-GKV-Versicherte grundsätzlich über die Kassenärztliche Vereinigung.
Alle weiteren Regelungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung übersichtlich in einem PDF-Dokument zusammengefasst:
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