Bundesärztekammer (BÄK), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und die Beihilfekostenträger haben ihre gemeinsame Abrechnungsempfehlung zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen neu geregelt:
Ab 1.1.2022 bis 31.3.2022 kann nur noch die Nr. 383 GOÄ analog mit dem Faktor 2,3 für erhöhte Hygieneaufwände im Rahmen der Corona-Pandemie angesetzt werden (= 4,02 EUR). Dies...
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