Ab dem 7. Juni: Privatärzte Teil des COVID-19-Impfprogramms
Nun wurden auch die letzten Details zwischen Bundesgesundheitsministerium auf der einen und Privatärztlichem Bundesverband (PBV) sowie PVS-Verband auf der anderen Seite geklärt: Ab dem 7. Juni 2021 können sich niedergelassene Privatärztinnen und Privatärzte am deutschen COVID-19-Impfprogramm beteiligen.
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UPDATE 01.06.2021: Bei Fragen rund um das Impfportal (Verfahrensweise, Registrierung etc.) wenden Sie sich bitte per E-Mail an support@privat-impft-mit.de
Auf Grund des großen Interesses und der zahlreichen Nachfragen bitten wir ausnahmsweise darum, Anfragen zu diesem Thema ausschließlich an obige E-Mail-Adresse zu richten und von Anrufen abzusehen, um kurze Antwortzeiten zu ermöglichen. Vielen Dank an dieser Stelle schon einmal für Ihr Verständnis.
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Den genauen Ablauf, worauf Sie achten müssen, wie die Impfstoffbestellung von statten geht und wie die Vergütung im Detail geregelt ist, erfahren Sie in der gemeinsamen Broschüre von PBV und PVS-Verband:
COVID-19-Schutzimpfung in Privatarztpraxen
Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
- Selbstauskunft (unterschrieben und mit Praxisstempel) über die privatärztliche Tätigkeit.
Das entsprechende Musterschreiben kann bei der Landesärztekammer angefordert werden. - Bescheinigung der Landesärztekammer, dass die Person ein privatärztlich tätiges Pflichtmitglied bei der Landesärztekammer ist.
- Registrierung im PVS-Impfportal unter www.privat-impft-mit.de
Bei Fragen rund um dieses Thema können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.